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Zur Wirkung klagsabweisender Urteile gemäß § 61 Abs. 1 ASGG
• Zur Wirkung klagsabweisender Urteile gemäß § 61 Abs. 1 ASGG
Die Tendenz des OGH, die Wirkung des § 61 Abs. 1 ASGG auf stattgebende Urteile zu beschränken, veranlaßt Grießer (DRdA 1997, 10), sich mit der Frage nach den Grenzen der Anwendungsmöglichkeit dieser Bestimmung auseinanderzusetzen. Er kommt zu dem Ergebnis, daß die Anwendbarkeit des § 61 Abs. 1 ASGG nicht formal darauf abgestellt werden darf, ob es sich um ein klagsabweisendes oder klagsstattgebendes Urteil handelt. Die vom OGH vertretene Rechtsansicht, daß als erstes Urteil I. Instanz nur ein klagsstattgebendes Feststellungs- oder Rechtsgestaltungsurteil angesehen werden kann, hält der Autor mangels eines teleologischen Bedürfnisses für eine solche einschränkende Auslegung des § 61 Abs. 1 ASGG für unrichtig.