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ASoK 4, April 1997, Seite 109

Wiedereinstellungsanspruch nach Fast-Konkurs?

(AFP) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel hat erstmals einer Arbeiterin einen Anspruch auf Wiedereinstellung zugesprochen, weil ihr schon fast stillgelegter Betrieb unerwartet doch noch von einem Käufer fortgeführt wurde. Ein solcher Anspruch kann entstehen, wenn der ursprüngliche Kündigungsgrund noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wegfällt, urteilte das BAG in Kassel (2 AZR 160/96).

Ein Werzeughersteller eröffnete 1994 den Konkurs. Der Konkursverwalter schloß mit dem Betriebsrat einen Sozialplan ab und kündigte alle gut 100 Arbeitsverhältnisse. Durch die Berichte in der örtlichen Presse fand sich in letzter Sekunde doch noch ein Käufer für das renommierte Unternehmen. Rund 70 Mitgliedern der ursprünglichen Belegschaft bot der Käufer neue Arbeitsplätze zu meist allerdings schlechteren Bedingungen an. Eine Akkordarbeiterin bestand demgegenüber auf ihrer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen - mit Erfolg.

Während das BAG bislang nur über die Wirksamkeit von Kündigungen bei einem Betriebsübergang zu entscheiden hatte, ging es jetzt erstmals um eine Wiedereinstellung. Denn die Kündigung war wirksam, da die Betriebsübernahme zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar war. Nach dem Kassel...

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