Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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ARTIKEL I
Auf Grund des § 15 Abs. 1 bis 8 und 15 des Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetzes, LGBl. für Wien 17/1957, in der Fassung des Gesetzes LGBl. für Wien 17/1982 wird verordnet: