Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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7. Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der nähere Bestimmungen über die Grenzwerte der Abgasverluste von Feuerstätten und die Grenzwerte bestimmter, von Feuerstätten ausgehender Emissionen sowie das Verfahren zur Feststellung derselben erlassen werden (Abgas- und Emissionsgrenzwertverordnung 2004), LGBl 2004/23
Auf Grund der § 12 Abs. 2 und 5 sowie 15h des Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetzes, LGBl. für Wien Nr. 17/1957, zuletzt geändert durch das Bundesluftreinhaltegesetz, BGBl. I 137/2002, wird verordnet: