Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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C. Abfallrecht
Das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) BGBl I 2002/102 idgF enthält nähere Bestimmungen über die Beseitigung gefährlichen Abfalls, aber auch im Wege der Bedarfsgesetzgebung erlassene Regelungen hinsichtlich nicht gefährlicher Abfälle (Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG). Die Begriffsbestimmungen des § 2 sind eher weit gefasst.