Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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Anlage 4 Methode zur Festlegung allgemeiner Ökodesign-Anforderungen (gemäß § 16)
Die allgemeinen Ökodesign-Anforderungen stellen auf die Verbesserung der Umweltverträglichkeit der Kleinfeuerung ab und sind vor allem auf wesentliche Umweltaspekte der Kleinfeuerung ausgerichtet, ohne Grenzwerte festzulegen. Das in dieser Anlage festgelegte Verfahren wird angewandt, wenn die Festlegung von Grenzwerten für die untersuchte Kleinfeuerung ungeeignet ist. Bei der Ausarbeitung einer Verordnung nach § 16, mit der allgemeine Ökodesign-Anforderungen festgelegt werden, ist je nach Kleinfeuerung, die von der Verordnung erfasst wird, anzugeben, welche der in Teil 1 genannten Ökodesign-Parameter zutreffen und welche der in Teil 2 genannten Informationen vorgeschrieben werden, sowie die in Teil 3 genannten Anforderungen an den Hersteller.
Teil 1. Ökodesign-Parameter für Kleinfeuerungen
Die wesentlichen Umweltaspekte, soweit sie die Produktgestaltung betreffen, werden unter Berücksichtigung der nachstehenden Phasen des Lebenszyklus der Kleinfeuerung festgelegt:
Auswahl und Einsatz von Rohmaterial,
Fertigung,
Verpackung, Transport und Vertrieb,
Installierung und Wartung,
Nutzung,
Ende der Lebensdauer, d. h. ...