Heinrich Geuder/Gerald Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

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Sammlung des Wiener Baurechts (3. Auflage)

Anlage 2

Kleinfeuerungsanlagen haben in Abhängigkeit von der Wärmeleistung bei bestimmungsgemäßem Betrieb mit Nennlast und bestimmungsgemäßem Betrieb mit Teillast mindestens folgende Wirkungsgrade aufzuweisen:


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Kleinfeuerungen als Raumheizgeräte und Herde
1.
Feste Brennstoffe
a)
Raumheizgeräte
78%
b)
Herde für fossile Brennstoffe
73%
c)
Herde für biogene Brennstoffe
70%
2.
Flüssige Brennstoffe
a)
Raumheizgeräte
bis 4 kW
78%
4 bis 10 kW
81%
über 10 kW
84%
b)
Herde
73%
Kleinfeuerungen als Warmwasserbereiter
Warmwasserbereiter für feste Brennstoffe
75%
Kleinfeuerungen als Zentralheizungsgeräte
Feste Brennstoffe
a)
händisch beschickt
bis 10 kW
73%
über 10 bis 200 kW
(65,3 + 7,7 log Pn) %
über 200 kW
83%
b)
automatisch beschickt
bis 10 kW
76%
über 10 bis 200 kW
(68,3 + 7,7 log Pn) %
über 200 kW
86%
Pn … Nennwärmeleistung in kW

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