Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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§ 4 Prüfverfahren und Prüfbedingungen
(EB LGBl 43/2005 Auszug)
Zu § 4:
Durch derartige Prüfstandsmessungen soll gewährleistet werden, dass nur solche Kleinfeuerungen und deren Bauteile in Verkehr gebracht werden, die diesen vorgegebenen Standard nachweislich erfüllen. Kleinfeuerungen verursachen einen beträchtlichen Anteil der gesamt-österreichischen Emissionen von Luftschaftstoffen. Für die Raumheizung und Warmwasserbereitung werden etwa 40% des heimischen Endenergieverbrauches benötigt. Zahlreiche Studien belegen ein beachtliches Potential bei der Reduktion von Schadstoffen im Falle der Anwendung von modernen, den ökologischen Erfordernissen entsprechenden Verbrennungstechnologien.
Die Erfahrungen der Praxis haben gezeigt, dass aus verwaltungsökonomischen und technischen Gründen (Fehlen von einheitlichen Messnormen und Messgeräten) eine flächendeckende Kontrolle des Betriebes von Einzelöfen nicht möglich ist. Insbesondere bei Heizungen für feste Brennstoffe sind Emissionsmessungen nur am Prüfstand vor der Installation der Heizung zielführend, weil eine Sanierung von beim Betrieb festgestellten Mängeln zu kostspielig wäre. Es ist daher erforderlich, für die in der Praxis weit verbreit...