Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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§ 17. Behörden, Vollziehung
Anmerkung:
1) Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 sieht Änderungen im Bereich des Rechtsschutzes vor und steht den Rechtsschutzsuchenden gegen Bescheide nunmehr generell das Rechtsmittel der Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien zu. Diese Regelungen wurden daher der neuen verfassungsrechtlichen Lage angepasst und konnten entfallen.