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Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 110 Allgemeine Übergangsbestimmungen betreffend Arbeitsstoffe

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung

Rz


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I.
Arbeitsstoffevaluierung – stufenweises Inkrafttreten
1–4
II.
Gefährliche Arbeitsstoffe – Kennzeichnung, Messung
5, 6
III.
Grenzwerte – MAK-Werte-Liste, GKV
7–9

I. Arbeitsstoffevaluierung – stufenweises Inkrafttreten

1

Nach § 102 ASchG wurde das Inkrafttreten der Arbeitgeberverpflichtung zur allgemeinen Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen und Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente in zwei Stufen vorgesehen. Mit § 110 Abs 1 ASchG galt auch für die besondere Ermittlung und Beurteilung gefährlicher Arbeitsstoffe eine nach Betriebsgröße gestaffelte Übergangsfrist – ebenfalls in zwei Stufen:

  • Für jene Arbeitsstätten, in welchen mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt werden, gelten diese Pflichten seit ; vgl § 112 ASchG für die Gesundheitsüberwachung).

  • Für die restlichen Arbeitsstätten wurde das Inkrafttreten mit vorgesehen bzw sind die Regelungen hinsichtlich der Arbeitsstoffe bereits mit in Kraft getreten.

2

Diese Übergangsfrist wurde mit der ASchG-Novelle BGBl I 1997/9 durch den neuen § 110 Abs 1a ASchG mit Wirksamkeit für das stufenweise Inkrafttreten der Fertigstellungsverpflichtung der...

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