Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 90 Verordnungen über Präventivdienste

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung

Rz


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I.
Neufassung der Verordnungsermächtigungen
1–4
II.
Durchführungsverordnungen zum siebten Abschnitt ASchG
5

I. Neufassung der Verordnungsermächtigungen

1

§ 90 Abs 1 bis 6 der ASchG-Stammfassung BGBl 1994/450 sah eine Reihe von Verordnungsermächtigungen zur näheren Regelung der Präventivdienste vor, ua zur Erlassung einer Verordnung über

  • das notwendige Fach- und Hilfspersonal für Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner,

  • den Arbeitsschutzausschuss,

  • abweichende Mindesteinsatzzeiten bei größeren oder geringeren Gefahren,

  • das Unternehmermodell,

  • Intervalle für gemeinsame Begehungen.

2

Aufgrund der umfassenden ASchG-Novelle BGBl I 1999/12 wurden diese Verordnungsermächtigungen weitgehend obsolet und daher aufgehoben.

Die ErlRV 1449 BlgNR 20. GP führen dazu aus: „Auf Grund der durch die Schaffung der Präventionszentren entbehrlichen Regelungen im geltenden § 90 wurde § 90 wegen der besseren Übersichtlichkeit zur Gänze neu gefaßt. § 90 Abs. 3 und 4 in geltender Fassung enthalten Verordnungsermächtigungen in bezug auf die Festlegung der Fachkenntnisse für die teilweise Wahrnehmung der Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte durch die Arbeitgeber, auf die Festlegung bestimmter B...

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