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ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

Print-ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 105 Prüfung

Renate Novak

I. Prüfung von Gegenständen der PSA

1

§ 105 ASchG als Übergangsbestimmung zu § 17 Abs 2 ASchG regelt die vorläufige Weitergeltung des § 90 Abs 2 und 4 AAV (Maßgabenregelung), für die Arbeitgeberpflicht dafür zu sorgen, dass Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft und festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden. Für die allgemeine Prüfpflicht sollen bis zu einer Neuregelung die einschlägigen Regelungen des § 90 AAV aufrecht bleiben (vgl ErlRV 1590 BlgNR 18. GP).

Seit der ASchG-Novelle BGBl I 2012/118 sind in § 105 ASchG die Absatzbezeichnungen entfallen.

2

Nach § 105 Abs 1 der ASchG-Stammfassung galt die Übergangsbestimmung zunächst auch für die Prüfung von elektrischen Anlagen und Arbeitsmitteln. Die ASchG-Novelle ANS-RG hob die diesbezügliche Überleitung mit als gegenstandslos auf (BGBl I 2001/159; vgl ErlRV 802 BlgNR 21. GP):

3

Aufgrund dieser Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) wurde...

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