Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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§ 5 Überwachung
Anmerkungen:
1) Sog Maßnahmen des sofortigen Polizeizwanges (faktische Amtshandlungen) können beim Unabhängigen Verwaltungssenat und gegen eine abweisliche Entscheidung von diesem sowohl beim VfGH als auch beim VwGH angefochten werden. Mangels ausdrücklicher Regelung scheint es sinnvoll, davon auszugehen, dass der schriftliche Bescheid die mündlich verfügte Einstellung aufhebt.
2) Als Bescheidadressat kommen der Bauführer bzw die im § 2 genannten Personen in Frage