Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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C. Einkaufszentren
1. Probleme zwischen dem Raumordnungsrecht der Bundesländer und dem Gewerberecht brachten Regelungen der Bundesländer, die den Versuch unternahmen, das Auswuchern von Einkaufszentren in den Griff zu bekommen. In einer Reihe von Entscheidungen hat der VfGH landesgesetzliche Bestimmungen aufgehoben, die eine Standortplanung anstrebten, die letztlich mit einem Lokalbedarf ident war. Die nunmehrigen Regelungen werden im Wesentlichen als verfassungskonform betrachtet.
2. Mit der Gewerberechtsnov BGBl I 1997/63 wurde auch in die Gewerbeordnung erstmals eine Einkaufszentrumregelung aufgenommen. Die heute gültigen Voraussetzungen hiefür sind (§ 77 Abs 5–9):
„(5) Für die Genehmigung von Anlagen für Betriebe des Handels sowie von ausschließlich oder überwiegend für Handelsbetriebe vorgesehenen Gesamtanlagen im Sinne des § 356e Abs. 1 (Einkaufszentren), welche überwiegend dem Handel mit Konsumgütern des kurzfristigen und des täglichen Bedarfs dienen, müssen auch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. der Standort muß für eine derartige Gesamtanlage gewidmet sein;
2. Betriebsanlagen mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 m2 dürfen für einen Standort nur genehmigt wer...