Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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§ 3 Grenzwerte
Anmerkungen:
1) Abs 1 idF LGBl 1991/17. Die EmissionswertV LGBl 1973/20 wurde durch die Wiener Baulärm-Emissionsgrenzwertverordnung – WBL-EGV, LGBl 2012/37, ersetzt.
2) Eine sogenannte „ImmissionswertV“ ist bis jetzt nicht erlassen worden.
3) Eine solche V wurde bisher nicht erlassen.
4) Keine Devolutionsfrist im Sinne des § 73 AVG.