Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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§ 9 Lagerungen von Öl innerhalb von Gebäuden
(EB LGBl 2006/66)
Als Erweiterung der bisherigen Lagerungsmöglichkeiten soll, vornehmlich für Einfamilien- und Kleinhäuser, künftig die Lagerung von Heizöl bis zu 5.000 l direkt im Heizraum unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. In den letzten Jahren wurde bereits in drei Bundesländern in die landesgesetzlichen Bestimmungen die Zulässigkeit der Lagerung von mehr als dem Tagesbedarf entsprechenden Ölmengen im Heizraum mit teils unterschiedlichen Zusatzbestimmungen aufgenommen. Für den vorliegenden Gesetzesentwurf wurden diese Anforderungen sicherheitstechnisch analysiert und den Wiener Verhältnissen für ein weitgehend dicht verbautes Stadtgebiet angepasst. Die Lagermenge wird auf 5.000 l beschränkt, weil diese etwa dem Jahresdurchschnittsverbrauch eines Einfamilienhauses entspricht. …