Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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Artikel VI Umsetzung von Gemeinschaftsrecht
Art. Vb, § 62a Abs. 8, 63 Abs. 1 lit. e und 118 der Bauordnung für Wien sowie § 15 Abs. 3 des Wiener Kleingartengesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.