Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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Artikel III In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmung
(1) Dieses Gesetz tritt an dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft. 1)
(2) Für zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes bereits anhängige Verfahren gelten die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen, jedoch sind Verfahren ge-
mäß § 9 der Bauordnung für Wien nach Maßgabe des Art. I Z 5 dieses Gesetzes zu beenden.
Anmerkung:
1) Das war am .