Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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Artikel II
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft. 1)
(2) Für alle zur Zeit des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren gelten die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen.
Anmerkung:
1) Das war am .