Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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Artikel VI Übergangsbestimmung
Für alle zur Zeit des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren gelten die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen; dies gilt nicht für die Bestimmungen gemäß Art. V Abs. 1 und 2.