Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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Artikel II
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem einer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Für alle zur Zeit des Inkrafttretens 1) dieses Gesetzes anhängigen Verfahren gelten die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen.
Anmerkung:
1) Das war am .