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Geuder/Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

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Geuder/Fuchs - Sammlung des Wiener Baurechts

§ 16. Gestaltung des Kleingartens

Anmerkung:

1) Abs 2 erster Satz idF der Nov LGBl 2006/13.

Judikatur:

1. S E 3 zu § 8.

2. Aus dem Wiener Kleingartengesetz selbst ergibt sich der Maßstab der „unbedingten Erforderlichkeit“. Eine solche hat der beigezogene Amtssachverständige in seiner fachlichen Stellungnahme als nicht gegeben erachtet. Auch die Beschwerdeausführungen sind nicht geeignet, eine unbedingte Erforderlichkeit der Wendeltreppe darzutun. Mit der Notwendigkeit der Wartung von Solaranlagen oder der Vorsorge für den Brandfall kann eine solche unbedingte Erforderlichkeit der hier gegenständlichen Anlage nicht begründet werden.

Die Unzulässigkeit der Errichtung der Wendeltreppe ergibt sich daher bereits aus § 16 Abs. 2 WKlG 1996; die darin liegende Bauvorschriftswidrigkeit konnte die belangte Behörde daher zu Recht ihrem Bauauftrag zu Grunde legen ().

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