Heinrich Geuder/Gerald Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

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Sammlung des Wiener Baurechts (3. Auflage)

D. Kernenergie

Die verfassungsrechtliche Kompetenz für gesetzliche Regelungen des Strahlenschutzes – dieser inkludiert die gesetzliche Regelung von Kernanlagen und -materialien – wurde durch das Kompetenzfeststellungserkenntnis VfSlg 3650 geklärt. Dem Verfahren lag ein Gesetzesentwurf zugrunde, der als Vorläufer des heute geltenden Strahlenschutzgesetzes, BGBl 1969/227 idgF, zu bezeichnen ist. Der VfGH hat in seinem Rechtssatz ua zum Ausdruck gebracht:

Der allgemeine Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gegen Schäden durch ionisierende Strahlen ist eine Angelegenheit, in der gemäß Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG (Gesundheitswesen) die Gesetzgebung und die Vollziehung dem Bund zusteht.

Die verwaltungsrechtlichen Belange sind primär im Strahlenschutzgesetz geregelt. Die Errichtung, jede wesentliche Änderung oder Erweiterung, der Betrieb von Anlagen sowie der sonstige Umgang mit Strahlenquellen oder der Betrieb von Strahleneinrichtungen bedarf der behördlichen Bewilligung. Ausgenommen von der Bewilligungspflicht sind nach Maßgabe des § 26a Anlagen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen, Anlagen für Strahleneinrichtungen und sonstige Strahlenquellen im militärischen Bereich.

Anlagen, die im Rahmen einer d...

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