Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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C. Fernwärme
Fernwärme wird grundsätzlich nach gewerberechtlichen Gesichtspunkten geregelt. Es ist daher für die Anlage zur Lieferung von Fernwärme in der Regel eine Genehmigung als gewerbliche Betriebsanlage erforderlich. In letzter Zeit mehren sich die Stimmen, die eine rechtliche Regelung eines zwangsweisen Anschlusses an emissionsfreie(-arme) zentrale Versorgungsanlagen fordern.