Heinrich Geuder/Gerald Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

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Sammlung des Wiener Baurechts (3. Auflage)

B. Gasrecht

Für das Gasrecht gilt eine enge Konnexität zum Gewerberecht. Richtungweisend sind die E VfSlg 3640 und 4349, woraus sich ergibt, dass die gewerbsmäßige öffentliche Gasversorgung dem Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG (Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie) zu unterstellen ist, während für die nicht gewerbsmäßige Gasversorgung, insbesondere auch für den Hausanschluss, die Landesgesetzgeber teilweise entsprechende Bestimmungen erlassen haben.

Hiefür gilt in Wien das Gesetz über die Erzeugung, Lagerung, Verteilung und Verwendung brennbarer Gase in Wien (Wiener Gasgesetz 2006), LGBl 2006/63. Erwähnenswert ist hiebei § 7, wonach bei Mängeln Behebungsaufträge erlassen werden können, wobei nach Abs 3 und 4 die Gasbehörde (Magistrat) bei Mängeln berechtigt ist, Instandsetzungsaufträge zu erteilen. Darüber hinaus ist der Magistrat berechtigt, bei Gefahr im Verzug alle zur Beseitigung der Gefahr notwendigen Maßnahmen, wie die Absperrung der Gasanlage, ohne vorangegangenes Verfahren gegen nachträgliche Vorschreibung der Kosten an den Verpflichteten oder die Verpflichtete durchzuführen. Die Vorschreibung der Kosten hat mit Bescheid zu erfolgen.

Gefahr im Verzug liegt aber auch dann vor, wenn durch die Unterbrechung der Gasversor...

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