Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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V. Aspekte des Energierechts
Das Energierecht war, historisch gesehen, ein Teil des Gewerberechtes. Die Herauslösung begann 1922 mit einem eigenen Elektrizitätswegegesetz und wurde erst durch die Kompetenzbestimmungen auch rechtlich nachvollzogen.
Das Energierecht kann im Wesentlichen in vier große Teilbereiche aufgelistet werden:
Elektrizität (Art 12 Abs 1 Z 5 resp Art 10 Abs 1 Z 10 B-VG),
Gas (Art 10 Abs 1 Z 8 – Gewerberecht – und Art 15 Abs 1 – private Gasanlagen – B-VG),
Fernwärme (Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG),
Kernenergie (Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG).
Für den Elektrizitäts- und Erdgasbereich bestehen nach dem Energie-Control-Gesetz, BGBl I 2010/110, Regulierungsbehörden (die Energie-Control Austria als Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit als Beliehene und die Regulierungskommission – die ebenfalls Organ der E-Control ist – als Berufungsbehörde [Verwaltungsbehörde mit richterlichem Einschlag], gegen deren Entscheidung der VwGH angerufen werden kann) zur Wahrnehmung von Regulierungsaufgaben, wobei kraft Verfassungsbestimmung die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie im genannten Gesetz enthalten sind, auch in den Belangen Bundessache sind, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes bestimmt. Diese Aufgaben ber...