Geuder/Fuchs
Sammlung des Wiener Baurechts
Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung
3. Aufl. 2014
ISBN: 978-3-7073-3026-7
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Geuder/Fuchs - Sammlung des Wiener Baurechts
§ 13. Anzeige der Errichtung oder wesentlichen Änderung
Anmerkung:
1) Eine derartige schwammige Verpflichtung ist eine lex imperfecta. Wenn die EB vermeinen, daß dies einer Beschleunigung und Vereinfachung dient, kommt dies einem Verzicht auf die Erfüllung staatlicher Aufgaben gleich.