Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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2. Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom , Zl. MA 64 – DI 324/96, ABl. 1996/38, womit Zuständigkeiten als Akkreditierungs- und Zulassungsstelle nach dem Wiener Bauprodukten- und Akkreditierungsgesetz (WBAG) dem Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) übertragen und Bauschbeträge für die von den Antragstellern einzuhebenden Beiträge festgesetzt werden (WBAG-Zuständigkeitsübertragungsverordnung mit OIB-Tarif) [CELEX-Nr.: 389L0106, 393L0068] idF der V ABl. 2001/42 und 2006/2
Gemäß § 6, 11, 13 und 18 des Wiener Bauprodukten- und Akkreditierungsgesetzes – WBAG, LGBl. für Wien Nr. 30/1996 in der Fassung der WBAG-Novelle 2001, LGBl. für Wien Nr. 71/2001, wird verordnet: