Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
a) Denkmalliste
Das Bundesdenkmalamt hat jene unbeweglichen Denkmale, die auf Grund eines rechtskräftigen Bescheides oder durch Verordnung unter Denkmalschutz stehen, in einer Liste zu erfassen. Diese ist das erste Mal bis mit Stichtag zu erstellen und ist jeweils mit Stichtag 1. Jänner der Folgejahre (bis spätestens 30. Juni jedes Kalenderjahres) durch Neubearbeitung zu aktualisieren.