Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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1. Wald- und Wiesengürtel
Gemeinderatsbeschluß vom , Pr Z 4783/05, ABl 1905/43
1. Zur Wahrung der sanitären Interessen der Bewohner der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien wird die von dem Bürgermeister Dr. Karl Lueger angeregte Schaffung eines Wald- und Wiesengürtels in Verbindung mit einer Höhenstraße im Prinzipe beschlossen und hat als Grundlage hiefür das vom Stadtbauamte ausgearbeitete Generalprojekt zu gelten.
2. Für jene Grundflächen, die in diesen Gürtel sowie in die neu herzustellende, als Privatstraße der Gemeinde Wien geltende Höhenstraße fallen, sind Baulinien nicht zu bestimmen, weil daselbst ein Bedürfnis nach öffentlichen Straßen und Gassen nicht vorhanden ist.
3. Die in den Wald- und Wiesengürtel und in die Höhenstraße fallenden Grundflächen sind, insoweit sie bereits städtisches Eigentum sind, ausdrücklich für die Zwecke der vorliegenden Aktion zu widmen, insoweit sie fremdes Eigentum, respektive Eigentum des Bürgerspitalfonds sind, nach Tunlichkeit von der Gemeinde Wien zu erwerben.