Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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Vorbemerkung zu den Anlagen der Bautechnikverordnung (WBTV)
Die technischen Bauvorschriften der Länder weisen zum Teil erhebliche Unterschiede auf, die insbesondere für die Bauwirtschaft, die über Ländergrenzen hinaus Bauprodukte produziert sowie Bauwerke plant und ausführt, ein Hemmnis darstellen und höhere Kosten verursachen. Über Auftrag der Landesamtsdirektorenkonferenz vom März 2000 wurde daher von einer Expertengruppe der Länder in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) der Entwurf einer Ländervereinbarung gemäß Art 15a B‑VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften ausgearbeitet.
Am empfahl die Landesamtsdirektorenkonferenz im Interesse einer möglichst weitreichenden Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich, den Inhalt der Art 3 bis 36 der Vereinbarung gemäß Art 15a B‑VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften in die Landesrechtsordnungen zu übernehmen. Dieser Empfehlung wird durch eine Novelle zur Bauordnung Rechnung getragen, wobei für die Regelung der technischen Bauvorschriften künftig folgende Ebenen vorgesehen sind:
Ausgehend von der Bauproduktenrichtlinie der EU werden in der Bauordnung für Wien – entsprechend dem ...