Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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4. Miet- und Wohnrecht
Wohn- und mietrechtliche Bestimmungen regeln insbesondere die Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung, Instandhaltung und Verbesserung von Wohnraum und Betriebseinheiten, wie Büros, Geschäften und Werkstätten, ergeben. Zwangsläufig ergeben sich auch hier Berührungspunkte und Konflikte mit dem Denkmalschutz. Erhaltungsarbeiten und Verbesserungen erfordern die Bedachtnahme auf den Denkmalschutz geschützter Gebäude und Anlagen und fallweise wird ein Vorhaben von den Denkmalschutzbehörden untersagt. Sind Änderungen etwa im öffentlichen Interesse erforderlich – wie etwa beim Abbruchsauftrag der Baubehörden –, kann es zu unlösbaren Konflikten mit der Denkmalschutzbehörde kommen, deren Zustimmung erforderlich ist. Dies kann vor allem verwaltungsstrafrechtlich zu unangenehmen Situationen für die betroffenen Eigentümer führen.