ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 78 Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern
Übersicht der Kommentierung
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I. | Kleinbetriebsbetreuung in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern | 1–4 |
II. | Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern | 5, 6 |
III. | Inanspruchnahme eines Präventionszentrums (bis insgesamt 250 Arbeitnehmer) | 7–9 |
IV. | Unternehmermodell für die sicherheitstechnische Betreuung durch den Arbeitgeber | 10 |
V. | Ausschlussgründe | 11 |
VI. | Mitwirkung der Arbeitnehmer (Sicherheitsvertrauenspersonen, Betriebsrat) | 12 |
I. Kleinbetriebsbetreuung in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern
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Den besonderen Verhältnissen in Klein- und auch Mittelbetrieben hat der Gesetzgeber durch ASchG-Sonderregelungen Rechnung getragen, die das Ergebnis von Sozialpartnerverhandlungen sind. So wurde auch das Betreuungsmodell der ASchG-Stammfassung für Kleinbetriebe durch die ASchG-Novelle BGBl I 1999/12 mit Wirksamkeit modifiziert und eine kostenfreie Präventivdienstbetreuung durch Präventionszentren gewährleistet (siehe Anmerkungen zu § 77a): Für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern bietet § 78 ASchG seither mehrere Betreuungsformen, die auch unterschiedlich für die sicherheitstechnische und/...