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Geuder/Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

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Dokumentvorschau
Geuder/Fuchs - Sammlung des Wiener Baurechts

§ 127. Überprüfungen während der Bauführung

(EB zur Nov LGBl 1996/42)

Durch die Ergänzung des Abs 1 lit a wird klargestellt, daß ein Bodengutachten auch in jenen Fällen beizubringen ist, in denen im Zuge von Aufstockungen oder wesentlichen Umbaumaßnahmen die bestehenden Fundamente belassen, aber zusätzlich durch Masse beansprucht werden.

Aus dem neu eingeführten Abs 1a ergibt sich, daß die Veranwortlichkeit für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen beim Ersteller bleibt. Der Behörde steht auf Grund ihres Imperiums zwar das Recht der Überprüfung zu, sie ist hiezu aber nicht verpflichtet. Diese Regelung ist dem § 67 Abs 1 nachgebildet und entspricht der langjährigen Praxis.

Im Abs 3 wird nunmehr auch die Durchführung der Rohbaubeschau dem Prüfingenieur übertragen; dementsprechend entfallen der vierte und der fünfte Satz nach lit b, die sich auf die behördliche Rohbaubeschau beziehen. Im übrigen wird der Inhalt des bisherigen Abs 3 zur Erzielung einer besseren Übersichtlichkeit in die Absätze 3, 3a und 3b gegliedert.

Im Hinblick auf den Umstand, daß nach § 128 (Z 62) eine bescheidmäßige Benützungsbewilligung nicht mehr erteilt wird, entfällt der zweite Satz des A...

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