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Geuder/Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

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Dokumentvorschau
Geuder/Fuchs - Sammlung des Wiener Baurechts

§ 126. Benützung des Nachbargrundes, Verlegung fremder Leitungen und ähnliches

Heinrich Geuder/Gerald Fuchs

(EB zur Nov 1976)

Die Regelung des § 126 geht auf die bisherige Bestimmung des § 126 zurück. Sie wird jedoch um die Bestimmung des Abs 4 ergänzt, wonach für benachbarte Gebäude verschiedener Höhe unter Berücksichtigung der bisherigen Judikatur die Verpflichtung geschaffen wird, die Rauch- und Abgasfänge der Feuerstätten zur Vermeidung einer Gefährdung der Benützer und Bewohner der Gebäude entsprechend hochzuführen. Demnach ist der Eigentümer des niederen Gebäudes verpflichtet, die Abgasfänge hochzuführen und der Eigentümer des höheren Gebäudes die notwendigen Verankerungen der Rauch- und Abgasfänge an seinem Gebäude zu dulden. Diese Regelung dient einerseits der Ermöglichung der bauklassenmäßigen Bebauung der Liegenschaften und andererseits der Erhaltung der konsentierten Gebäude, auch wenn sie mit den inzwischen abgeänderten Flächenwidmungsplänen und Bebauungsbestimmungen nicht mehr voll übereinstimmen. Die Kostenfrage wird nach dem Veranlasserprinzip geregelt.

(EB zur Nov LGBl 2001/36)

Der zweite und dritte Satz des geltenden Abs 3 entfallen im Sinne einer Deregulierung, da die Durchsetzung von Schadenersa...

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