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Geuder/Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

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Dokumentvorschau
Geuder/Fuchs - Sammlung des Wiener Baurechts

§ 119. Wohngebäude; Wohnungen und deren Zugehör

(EB zur Nov LGBl 2001/37)

Im Abs 3 (jetzt: Abs 4) wird im Zusammenhang mit dem Entfall des § 110 klargestellt, dass sich der Einlagerungsraum bzw die sonstige Einlagerungsmöglichkeit außerhalb des Wohnungsverbandes befinden muss.

(EB zur Nov LGBl 2004/33)

Die Vergrößerung des Wendekreises im zweiten Satz des Abs. 2a entspricht der ÖNORM B 1600. Durch die Ergänzung im letzten Satz des Abs 2a (jetzt: Abs 3) soll gewährleistet werden, dass bei der Errichtung der Scheidewände – etwa im Zusammenhang mit der Verlegung von Leitungen – bereits darauf Bedacht genommen wird, dass ein späteres Versetzen dieser Wände leicht erfolgen kann und eine barrierefreie Gestaltung der betroffenen Räume ermöglicht.

Im zweiten Satz des Abs. 5 wird klargestellt, dass neben den ausdrücklich genannten auch andere Gemeinschaftsräume barrierefrei, andernfalls mittels eines Aufzuges oder über Rampen bzw. maschinelle Aufstiegshilfen erreichbar sein müssen. Diese Bestimmung hat aber dort ihre Grenze, wo die Zugänglichkeit und Benützbarkeit durch behinderte Menschen die vertretbaren bautechnischen Möglichkeiten übersteigt; dies wird im Einzelfall (anlässlich der Fertigste...

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