Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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§ 114. Schutz vor Verbrennungen; Blitzschutz
(Aus den EB zur Nov LGBl 2003/10 – § 96 Abs 3 alt)
Auf Grund der seit in Kraft stehenden Nullungsverordnung, BGBl Nr 322/1998, und auf Grund der Übernahme europäischer Richtlinien hinsichtlich der Anforderungen für die Errichtung von Blitzschutzanlagen (ÖVE-EN 61024) sind bauliche Vorkehrungen für Erdungsanlagen für Gebäude und bauliche Anlagen, die mit elektrischem Strom versorgt werden, unumgänglich. Da das Wasserrohrnetz einerseits im Hinblick auf die im Laufe der Zeit bevorzugte Verwendung von Kunststoffrohren und den Ersatz von Bleimantelkabel durch Kunststoffkabel für Erdungszwecke nicht mehr verwendet werden kann, und andererseits das nachträgliche Verlegen von Vertikal- und Horizontalerdern besonders im verbauten Gebiet problematisch bzw oft praktisch sogar undurchführbar ist, sind sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht Fundamenterder als der gebotene Standard zu bezeichnen. Es erscheint daher für Neubauten notwendig, Fundamenterder vorzusehen und mit dem elektronischen Hauptpotentialausgleich zu verbinden, um die Gefahr von Spannungsverschleppungen und somit gefährliche Berührungsspannungen in anderen Syste...