Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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§ 98. Sanitäreinrichtungen
Anmerkungen:
1) Zum Begriff s § 87 Abs 3 und Anlage 2 der OIB-Richtlinien (Begriffsbestimmungen). Der Begriff ist weiter als vor der Techniknovelle 2007 (LGBl 2008/24) und stellt nicht auf bestimmte Zweckwidmungen ab.
2) S auch § 99, 104 und 119.