Heinrich Geuder/Gerald Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Heinrich Geuder/Gerald Fuchs - Sammlung des Wiener Baurechts

§ 94. Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke

Heinrich Geuder/Gerald Fuchs

Anmerkungen:

1) Vgl OIB-RL 2 Pkt 4 samt EB in Teil IV, Kap 1. Beachtlich ist der Hinweis in den EB, dass Bestimmungen der RL 2 auch in den Fällen der RL 2.1 und 2.2 Relevanz genießen können.

2) Die alte Regelung des § 101 Abs 3 war wesentlich effizienter und rechtlich eindeutiger. Jetzt sind auch Bewilligungen nach § 70 WBO denkbar; eine Bauanzeige nach § 62 Abs 1 Z 4 WBO ist nur innerhalb eines Bauwerkes denkbar; ein Gleiches gilt für bewilligungsfreie Bauvorhaben nach § 62a Abs 1 Z 32 WBO.

3) Wenn auch schon vor der Nov LGBl 2008/24 Gegenstand einer Regelung iZm dem Brandschutz, gehört der letzte Satz des Abs 4 rechtssystematisch zu den §§ 7b und 7c WBO.

Judikatur:

1.a) Die in Rede stehende kreisrunde Glaskonstruktion kann unstrittig nicht geöffnet werden, sie ist mit der Mauer verbunden und verschließt diese. Die Beschwerdeführerin meint dennoch, dass diese Glaskonstruktion eine „Öffnung“ iSd § 101 Abs. 3 BO darstelle.

1.b) Im angefochtenen Bescheid wird unter Berufung auf das Gutachten vom nachvollziehbar dargelegt, dass Feuerbeständigkeit mit der Brandwiderstandsklasse von 90 Minuten erfüllt ist (vgl. dazu auch § 97 ...

Daten werden geladen...