Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
9. Teil Bautechnische Vorschriften 1) 2)
(EB zur Nov LGBl 2008/24)
Ausgehend von der Bauproduktenrichtlinie der EU (89/106/EWG) werden in der Bauordnung für Wien – entsprechend dem Vereinbarungstext – die wesentlichen Anforderungen an Bauwerke ohne technische Details zielorientiert festgelegt.
Die technischen Detailregelungen werden in Richtlinien erfolgen, die vom OIB mit Zustimmung der Länder herausgegeben werden und deren Anwendung in der Folge auf Grund einer Verordnung der Landesregierung verbindlich sein soll.
Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (so genannte „Gebäuderichtlinie“), ABl. L 1 vom , S. 65, ist am in Kraft getreten. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Gesamtenergieeffizienz der Gebäude unter Berücksichtigung der klimatischen Verhältnisse sowie der Anforderungen an die Gebäudenutzung und der Kostenwirksamkeit zu verbessern. Dazu werden Rahmenbedingungen für die Festlegung von Mindestanforderungen an Gebäude und für die Erstellung von Energieausweisen geschaffen.
Die Umsetzung der Gebäuderichtlinie macht Änderungen der bautechnischen Bestimmungen der Bauordnung für Wien, insbesondere jener betreffend den baulichen ...