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Geuder/Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

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Geuder/Fuchs - Sammlung des Wiener Baurechts

§ 81. Gebäudehöhe und Gebäudeumrisse; Bemessung

(EB zur Nov LGBl 1996/42)

Die Errichtung von Dachgauben wurde in der Praxis äußerst exzessiv gehandhabt. Im Hinblick auf die Änderung des § 60 Abs 1 lit a (Z 13), wonach Gauben keine Zubauten mehr darstellen, erscheint daher eine gesetzliche Beschränkung der Errichtung von Gauben erforderlich.

(EB zur Nov LGBl 2009/25)

Durch die Änderungen in den Abs. 1, 2 und 3 soll die Errichtung überdimensionierter Giebel, insbesondere wenn sie nicht zur Straßenfront gerichtet sind, hintangehalten werden.

Die Ergänzungen in Abs. 6 tragen dem Umstand Rechnung, daß in der Praxis in Einzelfällen – etwa aus stadtgestalterischen Gründen – ein Bedarf nach Errichtung von Gauben in einem das zulässige Drittel der betreffenden Gebäudefront überschreitenden Ausmaß besteht. Die Zuständigkeit zur Bewilligung einer solchen Abweichung verbleibt – wie bisher nach § 69 Abs. 1 lit. q – beim Bauausschuss der örtlich zuständigen Bezirksvertretung.

Anmerkungen:

1) Abs 1, 2 letzter Satz und 3 mit der Nov LGBl 1996/44 neu gefasst, Abs 7 angefügt, mit der Nov LGBl 1996/42 wurden dem Abs 6 die zwei letzten Sätze angefügt. Mit der Nov LGBl 2009/25 wurde in Abs 1 Satz 2 geänd...

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