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Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 70 Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung

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Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Auswahl der PSA
1–4
II.
Bewertung der PSA
5–8
III.
Kombination mehrerer PSA, Zusammentreffen unterschiedlicher Gefahren
9–11
IV.
Beteiligung der Arbeitnehmer bei der PSA-Auswahl
12
V.
Hinzuziehung der Präventivdienste bei PSA-Auswahl
13

I. Auswahl der PSA

1

§ 70 Abs 1 und 2 ASchG regeln die Bedingungen und Auswahlkriterien für die zur Verfügung zu stellenden persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Eine PSA-Durchführungsverordnung zu § 70 ASchG wurde noch nicht erlassen, es ist daher auf die Ausführungen zu § 69 ASchG, die PSA-Regelungen der AAV und BauV sowie auf die in einzelnen ASchG-Verordnungen iZm der jeweiligen Sachmaterie geregelten PSA-Bestimmungen zu verweisen (siehe Übersicht PSA-Bestimmungen – Anmerkungen zu § 69 ASchG).

2

Grundlagen für die Auswahl der geeigneten und passenden PSA sind

1.

 die Ergebnisse der Arbeitsplatzevaluierung, wonach PSA als notwendige Schutzmaßnahme festgelegt wurde (weil kollektive technische und arbeitsorganisatorische Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht möglich sind – §§ 4, 7, 69 Abs 2 ASchG) und

2.

 die der Auswahl vorangegangene PSA-Bewertung (§ 70 Abs 5 und 6 ASchG).

3

Nach den Auswahlkriterien des § 70 Abs 1 ASchG dürfen Arbeitgeber nur eine PSA für den Arbeitseinsatz zur Verfügung stellen, d...

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