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Geuder/Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

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Dokumentvorschau
Geuder/Fuchs - Sammlung des Wiener Baurechts

§ 58. Besondere Bestimmungen bei Änderungen des Bebauungsplanes durch Verschmälerung, Verbreiterung, Auflassung oder Änderung der Verkehrsflächen

Heinrich Geuder/Gerald Fuchs

(EB zur Nov 1976)

Die Regelung des § 58 über die bei Straßenverbreiterungen oder Straßenverschmälerungen bzw. bei der Auflassung von Verkehrsflächen überhaupt eintretenden zusätzlichen Abtretungsverpflichtungen oder eintretenden Verpflichtungen zur Einbeziehung von Grundflächen in die angrenzenden Bauplätze wird grundsätzlich beibehalten; die Bestimmungen werden lediglich hinsichtlich der Baulose ergänzt. Bezüglich der Bemessung der Entschädigung wird auf den vollen Grundwert abgestellt, um die bisher insbesondere im Enteignungsverfahren aufgetretene Diskrepanz zur Regelung des § 57, wonach der volle Grundwert zu ersetzen ist, auszuschließen.

(EB zur Nov LGBl 2003/10)

Die Einfügung des Abs 3a erfolgt im Zusammenhang mit der Neufassung des § 17 Abs 5 und der Änderung des § 18 Abs 2.

(EB zur Nov LGBl 2014/25)

Abs. 2 lit. d normiert derzeit die Möglichkeit einer unentgeltlichen Rückstellung von Grundflächen nur für den Fall, dass eine seinerzeit unentgeltlich zur Verkehrsfläche abgetretene Fläche, die nach dem neuen Bebauungsplan nicht mehr abzu...

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