Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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§ 55. Kostenersatz
Anmerkungen:
1) Mit der Nov LGBl 2009/25 wurde § 55 neu gefasst. Abs 1 wurde mit Nov 2014/25 an den neu gefassten § 50 angepasst.
2) Durch jene Stelle, die über das Ansuchen entschieden hat.
Judikatur:
1. S E 1–3 zu § 50.