Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
III. Bundestheater und Baurecht
Die Rechtsbeziehungen der Bundestheater sind mit Ausnahme der Bauangelegenheiten in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache (Art 10 Abs 1 Z 13 B-VG). Mit dem Bundestheaterorganisationsgesetz BGBl I 1998/108 idgF wurden die Bundestheater im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge nach dem Bund als Bundestheater Holding GmbH neu privatwirtschaftlich organisiert. Daher fallen alle Bauangelegenheiten in die Behördenkompetenz der Gemeinde als Baubehörde im eigenen Wirkungsbereich.