Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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§ 37. Durchführung der Grenzberichtigung
(EB zur Nov LGBl 2009/25)
Die Bestimmungen über Grenzberichtigungen haben in der Praxis bisher keinerlei Bedeutung erlangt und können daher entfallen, zumal unzweckmäßig verlaufende Grundgrenzen ohnehin im Wege einer Umlegung (§§ 22 ff) begradigt werden können.