Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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§ 28. Umlegungsplan
Anmerkungen:
1) § 28 wurde mit der Nov LGBl 2009/25 neu gefasst.
2) Dies wird eines vorherigen Gutachtens eines Sachverständigen auf dem Gebiet der Immobilienbewertung bedürfen.
3) Dies ist wohl nur nach Maßgabe des § 19 Abs 2 möglich.