Heinrich Geuder/Gerald Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

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Sammlung des Wiener Baurechts (3. Auflage)

A. Rechtsentwicklung

a)

Das „Bergwesen“ ist nach Art 10 Abs 1 Z 10 B-VG Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung. Krzizek sah bezüglich Bergwerksanlagen im Hinblick auf die Wesenstheorie (vgl I D 2) die alleinige Zuständigkeit der Bergbehörden als verfassungsrechtlich unbedenklich an (System des Österreichischen Baurechts, Bd I, 154 ff). Der VfGH hatte seinerzeit ausdrücklich das Bergwesen als eine Zuständigkeit des Bundes genannt, in der Bausachen wegen ihres unlösbaren Zusammenhanges von der Materie des Bundes miterfasst würden (VfSlg 2685). Dementsprechend hatten auch manche Landesgesetzgeber eine Anwendung der Bauordnung für Bergwerks(bau)anlagen ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Bestimmung des § 81 Abs 2 des Berggesetzes RGBl 1854/146, wonach die Bergbehörden bei der Bewilligung von Bergwerksanlagen in ihren Verfügungen sinngemäß auch die nach Art der Anlage sonst in Betracht kommenden Vorschriften anzuwenden hatten, hat der VfGH mit E v , Slg 5671, als verfassungswidrig aufgehoben. Der VfGH sprach aus, dass der Kompetenztatbestand „Bergwesen“ nicht ermächtige, die Erteilung der Baubewilligung zur Herstellung und zum Betrieb von Bergwerksanlagen derart ausschließlich zu regeln, dass den ansonsten zus...

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