Heinrich Geuder/Gerald Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

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Heinrich Geuder/Gerald Fuchs - Sammlung des Wiener Baurechts

§ 7a. Wohnzonen

Heinrich Geuder/Gerald Fuchs

(Aus den EB zur Nov LGBl 1993/49)

Da durch die Bestimmung des Abs 3 sowohl die Festsetzung von Wohnzonen durch den Bebauungsplan als auch die gemäß Art. IV Abs 3 ex lege erfolgte Erklärung von Gebieten zu Wohnzonen erfaßt werden sollen, wird statt auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes nunmehr auf den Zeitpunkt der Festsetzung der Wohnzone abgestellt.

Durch die Ergänzung des Abs 3 soll klargestellt werden, daß nicht nur im Zeitpunkt der Festsetzung einer Wohnzone bestehende, sondern auch später errichtete Wohnungen in einer Wohnzone vor Widmungsänderungen geschützt sind.

Anmerkungen:

1) § 7a wurde mit der Nov LGBl 1991/37 eingefügt. Abs 3 idF der Nov LGBl 1993/49; mit der Nov LGBl 2009/25 wurden die Abs 5 und 6 eingefügt.

2) Gegen die Regelung des § 7a bestehen in Ansehung des E VfSlg 2217, dem eine analoge Regelung zugrunde lag, erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Die von Moritz, Wiener Bauordnung, Wien 1997, 43, geäußerte gegenteilige Meinung geht an der historischen Interpretation vorbei; die dort geäußerte Meinung, Aufgabe der Wohnzonenregelung sei es, „eine geordnete Entwicklung der Stadt zu sichern“, negiert den Gesetzesbefehl des Art IV Abs 3 iVm § 7a; ...

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