Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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I. Aspekte des Arbeitsrechts
Die wichtigsten hier in Betracht kommenden Vorschriften sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl 1994/450 idgF, die ArbeitsstättenV, BGBl II 1998/368 idgF sowie das Arbeitsinspektionsgesetz, BGBl 1993/27 idF BGBl I 2001/159 (Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz – ANS-RG). Für Bundesbedienstete gilt das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (mit Ausnahme von Betrieben), BGBl I 1999/70 idgF samt BundesarbeitsstättenV, BGBl II 2002/352, für die Stadt Wien das Gesetz über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten (Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 – W-BedSchG 1998), LGBl 1998/49 idgF, das gleichfalls Betriebe iS des Art 21 Abs 2 B-VG nicht als Dienststellen erklärt, in welchen dieses Gesetz anzuwenden ist.
Der Verfassungsgesetzgeber versteht unter Arbeitsrecht auch den Arbeiter- und Angestelltenschutz (Mayer, B-VG, 1994, 41). Zwischen Baurecht und Arbeiterschutz besteht das sog. „Kumulationsprinzip“. So können sich gesetzlich unterschiedliche Anforderungen an Aufenthaltsräume bei Belichtung, Belüftung und Raumhöhe ergeben. Es wird wohl die jeweils strengere Norm anzuwenden sein. Bei echten Widersprüchen kann ein Projekt uU nicht verwirklicht w...